Vortrag
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Handlungsfähig bleiben - Würde bewahren

Verantwortungsbewusste Eigenvorsorge umfasst nicht nur den Todesfall. Gerade im Hinblick auf schwere Krankheit und Pflegebedürftigkeit ist es dringend angeraten, vorausschauend für den Fall vorzusorgen, dass man eines Tages nicht mehr selber handeln kann.

Durch eine auf die persönliche Situation zugeschnittene General- und Vorsorgevollmacht kann die Vollmachtgeber*in sicherstellen, dass eine Person ihres Vertrauens im Notfall die finanziellen und persönlichen Angelegenheiten schnell und flexibel regeln kann. Mit der gleichzeitig zu empfehlenden Patientenverfügung wird gewährleistet, dass unverhältnismäßige Intensivmedizin vermieden und beendet wird. Es können Maßnahmen ergriffen werden, die schmerzlindernd wirken. Für den Pflegefall sind klare Richtlinien gegeben. Die Betreuungsverfügung als dritter Baustein vermeidet möglicherweise eine Fremdbetreuung.

Die Seminarveranstaltung zeigt den Teilnehmer*innen in nachvollziehbarer Weise, welche Möglichkeiten sich eröffnen, in gesunden Zeiten für Krankheit und Pflege vorzusorgen. Praxisbeispiele der Referentin erleichtern das Verständnis und vertiefen die vorgetragenen Inhalte. Bitte beachten Sie aber, dass die Veranstaltung keine individuelle Rechtsberatung darstellt.

1 Abend, 28.01.2025
Dienstag, 18:30 - 20:00 Uhr,
1 Termin(e)
Di 28.01.2025 18:30 - 20:00 Uhr VHS-Geschäftsstelle, Heinrich-Schatz-Straße 16, 88250 Weingarten, Raum 5
Stephanie Wieland
, Rechtsanwältin
Z1032-021-V
7,20 € (keine Ermäßigung, keine Abendkasse, Anmeldung erforderlich) (nicht rabattierbar)

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Plätze frei
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