Vortrag Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Selbstbewusst die Zukunft gestalten solange ich gesund bin
Eine schwere Erkrankung oder ein Unfall können Menschen in eine Situation bringen, in der eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist. Wer entscheidet dann? Angehörige, zum Beispiel Kinder, sind nicht automatisch vertretungsberechtigt, können aber mit einer Vorsorgevollmacht dafür eingesetzt werden.
Weitere Vorsorgemöglichkeiten sind, neben der Vorsorgevollmacht, auch die Patientenverfügung oder eventuell eine Betreuungsverfügung.
Die Informationsveranstaltung vermittelt wichtiges Orientierungswissen über die rechtlichen Möglichkeiten und die Reform des Betreuungsrechts, die zum 01.01.2023 in Kraft trat.
Die Referentin Monika Bettinger Dipl.-Sozialarbeiterin (FH) ist langjährige Geschäftsführerin beim Betreuungsverein St. Martin im Kreis Ravensburg e.V.
Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltung keine individuelle Rechtsberatung darstellt.