Online-Vortrag
Die Verständigung im Strafverfahren – kein Handel mit Gerechtigkeit
In Kooperation des vhs-Verbands Baden-Württemberg und des DVS-Landesverbands Baden-Württemberg
Schöffinnen und Schöffen sind bundesweit für die Amtsperiode 2024–28 im Einsatz, in Baden-Württemberg sind es ca. 7000 ehrenamtlich Tätige. Diese sollen in den Hauptverhandlungen der Strafkammern des Landgerichts und der Schöffengerichte der Amtsgerichte neben den Berufsrichtern mitwirken und mit gleichem Stimmrecht über Schuld und Strafe eines Angeklagten entscheiden. Um die Schöffen bei ihren verantwortungsvollen Aufgaben zu unterstützen, bieten der vhs-Verband Baden-Württemberg und der DVS-Landesverband Baden-Württemberg Online-Fortbildungen für Schöffen an.
Die Verständigung im Strafverfahren – kein Handel mit Gerechtigkeit
In Zeiten begrenzter Ressourcen kann eine Verständigung über die Rechtsfolgen zwischen allen Verfahrensbeteiligten im Strafverfahren Sinn machen und helfen, überlange Strafverfahren zu vermeiden. In der Praxis werden Verständigungsvorschläge oft im Vorfeld vorbereitet. Wie können Sie als Schöffinnen und Schöffen daran verantwortlich mitwirken? Worüber darf keine Verständigung erfolgen? Ist der Schuldspruch „verhandelbar“? In welchem Umfang dürfen Strafrabatte in Aussicht gestellt werden?
Online–Vortrag; anschließend folgt eine moderierte Diskussion unter Einbeziehung von Publikumsfragen. Die Veranstaltung wird via Livestream übertragen. Über eine Online-Plattform können Fragen zum Thema gestellt werden. Die Teilnehmenden benötigen einen PC/ Laptop oder ein mobiles Endgerät mit einem Internetanschluss, sie sind in der Veranstaltung nicht sichtbar und hörbar. Fragen und Diskussionsbeiträge können über die Chat-Funktion an die Referierenden gerichtet werden.
Sie erhalten mindestens 1 Tag vor Beginn der Veranstaltung den Zugangslink von uns an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugesandt.
Anmeldeschluss ist der 07.04.2025.